Berücksichtigen und fördern

Elternzeit

Familienbezogener Urlaub federt Belastungssituationen ab

In den ersten Wochen und Monaten nach der Geburt benötigen Kinder besonders intensive Betreuung. Verschiedene Formen von familienbezogenem Urlaub machen es den Eltern möglich, diese Zeit mit ihren Kindern zu verbringen.

  • Mutterschaftsurlaub: Seit 2005 hat jede Frau das Recht auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub bei einer Lohnfortzahlung von 80% des Lohns. Viele Branchen und Unternehmen kennen über diesen Verfassungsgrundsatz hinausgehende Regelungen, die eine bezahlte oder unbezahlte Verlängerung vorsehen.
  • Vaterschaftsurlaub: Die meisten Betriebe kennen einen Vaterschaftsurlaub. Dieser ist allerdings sehr unterschiedlich ausgestaltet und reicht von einigen, meist bezahlten Freitagen nach der Geburt bis zu mehreren, meist unbezahlten Tagen oder Wochen, die innerhalb mehrerer Monate bezogen werden können. Ab 1. Januar 2021 gilt in der Schweiz ein Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen.
  • Elternzeit: Einige Betriebe gewähren ihren Mitarbeitenden auch eine Elternzeit.