Kinderbetreuung
Recht auf Kinderbetreuung umsetzen
Der Kanton Basel-Stadt ist der einzige Kanton der Schweiz, der ein verfassungsmässiges Recht auf Tagesbetreuung kennt. Eltern haben Anrecht auf staatliche oder private familienergänzende Tagesbetreuungsplätze zu finanziell tragbaren Bedingungen (Art. 11 Abs. 2 Kantonsverfassung).
Die Vermittlung der vom Kanton subventionierten Plätze übernimmt die Vermittlungsstelle Tagesbetreuung. Auch Unternehmen können ihre Beschäftigten auf vielfältige Weise bei der Suche nach familienergänzender Kinderbetreuung unterstützen, zum Beispiel indem sie:
- über die lokalen Betreuungsangebote informieren
- Beratung zur passenden Betreuungsform anbieten
- Betreuungsplätze in Tagesheimen reservieren
- eine eigene Kindertagesstätte aufbauen, gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Betrieben
- sich an den Kinderbetreuungskosten der Mitarbeitenden beteiligen
Weiterführende Informationen
- Fachstelle Kinder und Familien: Übersicht über alle Kinderbetreuungsangebote in der Region
- Profawo: Unterstützung für Unternehmen beim Aufbau einer Kindertagesstätte oder bei der Suche nach passenden Betreuungsformen für ihre Mitarbeitenden
- Familienservice: Dienstleistung zur Personalentwicklung für Unternehmen in der ganzen Schweiz